Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: 20. Mai 2018

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Next Generation Solutions GmbH (in der Folge kurz NGS genannt) gelten für alle Bestellungen und werden mit jeder Bestellung von Ihnen anerkannt.

Angebot und Vertragsschluss
Die hiermit festgehaltenen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von NGS nur nach schriftlicher Zustimmung anerkannt. Alle Vereinbarungen der Parteien müssen schriftlich erfolgen. Die Datenschutzvereinbarung ist integraler Bestandteil jeder Beauftragung. Mit der Unterschrift der Beauftragung wird explizit auch die jeweils gültige Datenschutzvereinbarung akzeptiert.

Rechnungen und Fristen
Als Zahlungsziel sind 10 Tage ohne jegliche Abzüge vereinbart. Weiters akzeptiert ein Auftraggeber mit der Beauftragung digital signierte Rechnungen in elektronischer Form.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Wird NGS durch Verletzung von Mitwirkungspflichten in der Erfüllung seiner Leistungspflichten behindert, so ist der Auftraggeber zum Ersatz dadurch bedingter Mehrkosten verpflichtet. Wird die Erfüllung der Leistungspflichten von NGS durch Verletzung von Pflichten des Auftraggebers oder durch sonstige vom Auftraggeber zu vertretenden Behinderungen verzögert, so sind NGS angemessene Fristverlängerungen einzuräumen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NGS. Der Auftraggeber ist verpflichtet, NGS von Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungen oder Beschlagnahmungen, und von allen eventuell eingetretenen Schäden an den Vorbehaltswaren unverzüglich zu unterrichten.

Termine
Termine gelten als verbindlich, wenn sie in diesem Angebot als verbindlich angegeben sind. Wird NGS durch Forderung zusätzlicher Leistungen durch den Auftraggeber oder durch höhere Gewalt bzw. unvorhersehbare Hindernisse, welche geeignet sind, die Vertragserfüllung zu erschweren oder zu verzögern, in der Einhaltung der gesetzten Termine behindert und informiert NGS den Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt der Behinderung über daraus resultierende Verzögerungen, so ist eine entsprechend angemessene Verlängerung der Lieferungsfrist einzuräumen. Steht zu erwarten, dass eine Fristverlängerung gemäß dieser Vorschrift länger als zwei Monate sein wird, so können die bis dahin erbrachten Leistungen entgegen eventuell anders vereinbarten Zahlungsterminen sofort abgerechnet werden.

Geänderte oder zusätzliche Leistungen
NGS ist nach Prüfung und schriftlicher Zustimmung verpflichtet, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen, die über die vertraglichen Festlegungen hinausgehen oder auf Grund nachträglicher Änderungen der Leistungsbeschreibung von ihnen abweichen, auszuführen. NGS wird die daraus resultierenden Mehrkosten und Terminauswirkungen vor der Ausführung spezifizieren und dem Auftraggeber schriftlich mitteilen. NGS wird die Arbeit nicht ausführen, solange keine entsprechende schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. NGS ist berechtigt, die Ausführung der gewünschten Zusatzleistung zu verweigern, wenn der Auftraggeber die Vergütungsvereinbarung schuldhaft verzögert oder unterlässt.

Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung erstreckt sich auf einwandfreie Funktion der gelieferten Systeme. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürlicher Verschleiß sowie Schäden, die infolge höherer Gewalt, mangelhafter Unterhaltung, unsachgemäßer Behandlung oder Überlastung entstanden sind. Wird fremdes Personal mit der Reparatur oder Modifikation beauftragt, erlischt die Gewährleistung. NGS leistet Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang: Bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und bei Verzug auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, begrenzt auf die der jeweiligen Vertragsposition entsprechende Auftragssumme. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. NGS steht der Einwand des Mitverschuldens offen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung sowohl hinsichtlich der Voraussetzung als auch der Höhe nach ausgeschlossen. Eine Haftung für die Ausgangsplanung und deren Folgen ist ausgeschlossen. NGS haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn bzw. Produktionsausfall sowie für sonstige reine Vermögensschäden.

Vertraulichkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich, dieses Angebot, den entsprechenden Vertrag, seine Anlagen und alle im Zusammenhang mit der Vertragsentwicklung bzw. Auftragserfüllung stehenden Unterlagen vertraulich zu behandeln und die vertrauliche Behandlung durch ihre Mitarbeiter sicherzustellen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von fünf Jahren gültig.

Abwerbeklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter von NGS abzuwerben oder ohne Zustimmung von NGS anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in der Höhe von zwei Jahresgehältern des betroffenen Mitarbeiters zu zahlen.

Veröffentlichungen
Das Projekt kann jeweils mit Zustimmung des anderen Vertragspartners zum Gegenstand von Veröffentlichungen oder Werbung gemacht werden. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

Allgemeine Bedingungen
Darüber hinaus gelten die aktuellen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten" des Fachverbandes für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer Österreich bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den "Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport Leistungen".
Dieses Dokument ist geistiges Eigentum der Next Generation Solutions GmbH und darf ohne schriftliche Genehmigung seitens NGS weder verwendet noch an Dritte weitergeleitet werden. Dies gilt auch für Teile des Angebots. Im Auftragsfall verpflichten sich beide Partner zur gegenseitigen Loyalität entsprechend den o.a. Geschäftsbedingungen.